Leistungsspektrum 


Die psychotherapeutischen Angebote (egal welcher Art) eines Heilpraktikers für Psychotherapie

fallen nach aktueller Gesetzeslage nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Somit sind diese auch bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich erst einmal nicht

erstattungsfähig. In Ausnahmefällen kann eine Kostenübernahme über die Krankenkasse

erfolgen. Für weitere Informationen nutzen Sie einfach das Kontaktformular unter 

"Kontakte und Termine".


 

 

Erstattungsfähigkeiten bei Autismus

 

Im Rahmen einer Behandlung innerhalb des Autismus-Spektrums gibt es besondere

Erstattungsfähigkeiten bzw. Kostenübernahmen. Dies ist abhängig je nach in Anspruch genommener

Leistung und der derzeit gültigen Diagnose im Rahmen des Spektrums (F84.0 - F84.5).

Je nach Diagnose kann ein anderer Kostenträger zuständig sein.

Machen Sie es sich also leicht und kontaktieren Sie mich. 


 

 

Besondere Erstattungsfähigkeit bei Paar- und Sexualtherapie

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich diese Form der "freiwilligen

Gesundheitsleistungen" nicht im  Rahmen ihres Leistungskataloges.

Bitte klären Sie dies unbedingt VORHER ab.



Allgemeine Stundensätze (Stand 29.01.2025)

Einzelsitzung:

   65,00€* 

 pro 60 Minuten

Doppelsitzung:

120,00€

 pro 120 Minuten

Paartherapeutische Sitzung:

80,00€

pro 60 Minuten

Paartherapeutische Sitzung

120,00€

pro 90 Minuten

Gruppentherapeutische Sitzung

47,50€

pro 90 Minuten

Kilometerpauschale 

 

0,60€

 

pro km


*Anmerkung:
Aufgrund der allgemein, gestiegenen Betriebskosten für Energie, Verwaltung und Sozialversicherung ist auch meine
Praxis leider dazu gezwungen, die Stundensätze entsprechend bis auf weiteres anzupassen. Diese gelten
ab dem 01. Februar 2025
Ich bedauere dies sehr, da eine verlässliche und nachhaltige Versorgung auch immer eine Frage der anfallenden
Kosten ist. Sollte dies für Sie nunmehr ein Problem darstellen, sprechen Sie mich bitte direkt darauf an.



Abrechnung

Sie erhalten über jede in Anspruch genommene Leistung eine Rechnung ohne ausgewiesene 

Mehrwertsteuer. Weitere Informationen erhalten Sie hier unter den Punkt "Rechtliche Aspekte".

Sollte ein vereinbarter Termin 48 Stunden oder früher abgesagt werden, unabhängig von Krankheit  

o.ä. und dieser nicht mehr neu vergeben werden können, so muss dieser trotzdem regulär verrechnet 

werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Praxis am Wochenende nicht besetzt ist.

Daher bezieht sich diese Regelung auf Werktage im Rahmen der Öffnungszeiten.


Bitte haben Sie Verständnis dafür um eine gegenseitige Planungssicherheit gewährleisten zu können.  



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