Leistungsspektrum
Die psychotherapeutischen Angebote (egal welcher Art) eines Heilpraktikers für Psychotherapie
fallen nach aktueller Gesetzeslage nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Somit sind diese auch bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich erst einmal nicht
erstattungsfähig. In Ausnahmefällen kann eine Kostenübernahme über die Krankenkasse
erfolgen. Für weitere Informationen nutzen Sie einfach das Kontaktformular unter
Erstattungsfähigkeiten bei Autismus
Im Rahmen einer Behandlung innerhalb des Autismus-Spektrums gibt es besondere
Erstattungsfähigkeiten bzw. Kostenübernahmen. Dies ist abhängig je nach in Anspruch genommener
Leistung und der derzeit gültigen Diagnose im Rahmen des Spektrums (F84.0 - F84.5).
Je nach Diagnose kann ein anderer Kostenträger zuständig sein.
Machen Sie es sich also leicht und kontaktieren Sie mich.
Besondere Erstattungsfähigkeit bei Paar- und Sexualtherapie
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich diese Form der "freiwilligen
Gesundheitsleistungen" nicht im Rahmen ihres Leistungskataloges.
Bitte klären Sie dies unbedingt VORHER ab.
Allgemeine Stundensätze (Stand 29.01.2025)
Einzelsitzung: | 65,00€* | pro 60 Minuten |
Doppelsitzung: | 120,00€ | pro 120 Minuten |
Paartherapeutische Sitzung: | 80,00€ | pro 60 Minuten |
Paartherapeutische Sitzung | 120,00€ | pro 90 Minuten |
Gruppentherapeutische Sitzung | 47,50€ | pro 90 Minuten |
Kilometerpauschale
| 0,60€
| pro km |
*Anmerkung:
Aufgrund der allgemein, gestiegenen Betriebskosten für Energie, Verwaltung und Sozialversicherung ist auch meine
Praxis leider dazu gezwungen, die Stundensätze entsprechend bis auf weiteres anzupassen. Diese gelten
ab dem 01. Februar 2025
Ich bedauere dies sehr, da eine verlässliche und nachhaltige Versorgung auch immer eine Frage der anfallenden
Kosten ist. Sollte dies für Sie nunmehr ein Problem darstellen, sprechen Sie mich bitte direkt darauf an.
Abrechnung
Sie erhalten über jede in Anspruch genommene Leistung eine Rechnung ohne ausgewiesene
Mehrwertsteuer. Weitere Informationen erhalten Sie hier unter den Punkt "Rechtliche Aspekte".
Sollte ein vereinbarter Termin 48 Stunden oder früher abgesagt werden, unabhängig von Krankheit
o.ä. und dieser nicht mehr neu vergeben werden können, so muss dieser trotzdem regulär verrechnet
werden.
Bitte beachten Sie, dass die Praxis am Wochenende nicht besetzt ist.
Daher bezieht sich diese Regelung auf Werktage im Rahmen der Öffnungszeiten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür um eine gegenseitige Planungssicherheit gewährleisten zu können.