Rechtliche Hinweise zur Behandlung und Abrechnung
Ausschluss körperlicher (somatischer) Ursachen
Vor Beginn einer therapeutischen Behandlung ist es unerlässlich, körperliche Faktoren als Ursache
der vorherrschenden Symptome ausschließen zu können. Aus diesem Grund bitte ich Sie, einen
Hausarzt, ggf. auch einen Facharzt aufzusuchen. Dies ist in gegenseitigem Interesse, da die
Linderung bzw. Heilung bestimmter Symptome / Störungsbilder zentrale Aufgabe beider ist.
Behandlung im Rahmen der fachlichen und rechtlichen Zuständigkeit (Sorgfaltspflicht)
Nicht selten kommt es vor, dass durch eine Psychotherapie weitere Störungsbilder bzw.
Co-Morbiditäten (psychisch oder somatisch) aufgedeckt werden. In diesem Zusammenhang kann es
erforderlich werden, dass eine Behandlung unterbrochen bzw. auch gar nicht weitergeführt werden
kann.
- Beispiel: Im Rahmen einer Behandlung wird ein Trauma ( z.B. postraumatische Belastungsstörung) aufgedeckt. Hier sollte zur Bearbeitung des Störungsbildes ein versierter Traumatherapeut herangezogen werden
- Beispiel: Augrund einer oder/und unterschiedlicher Ursachen entsteht beim Patienten ein akuter, vorübergehender, psychotischer Zustand. Dieses Störungsbild sollte unbedingt von einem Facharzt für Psychiatrie behandelt werden.
Medikamentöse Behandlung
Die Verschreibung von Medikamenten gleich welcher Art ist ausschließlich Ärzten und Medizinern
vorbehalten. Auch Psychologen oder psychologische Psychotherapeuten dürfen keine Medikation
verordnen, obgleich sie unter Umständen eine kassenärztliche Anbindung besitzen.
Schweigepflicht
Alle Inhalte, die Sie als Patient im Rahmen einer über die Praxis in Anspruch genommene Leistung in
Anspruch nehmen, unterliegen der Schweigepflicht. Dies ist gesetzlich verankert in § 203 Verletzung
von Privatgeheimnissen StGB.
Dies gilt auch für Partner oder Angehörige, Vorgesetzte usw. Ohne Ihr ausdrückliches, schriftliches
Einverständnis erhält niemand Einblick oder Auskunft über die Inhalte unserer Zusammenarbeit.
Sollten Sie eine Vorlage zur Entbindung der Schweigeplficht benötigen, nutzen Sie einfach die
Gelegenheit und sprechen Sie mich darauf direkt an.
Dokumentationspflicht
Im Rahmen einer therapeutischen Behandlung gilt für den Behandler eine Dokumentations- und
Sorgfaltspflicht. Hierunter fallen das Verfassen eines psychopathologischen Befundes im Rahmen der
Anamnese, ein Zwischenbericht und eine Epikrise.
Alle anderen persönlichen Notizen und Mitschriften des Therapeuten sind hiervon rechltich
ausgenommen. Sollten Sie Fragen zu den bereites ausgehändigten Dokumenten haben, kontaktieren
Sie mich einfach. Allgemein gilt es als geboten, dass diese Dokumente so verfasst werden,
dass sie für den Laien verständlich sind. Bei zusätzlicher Anforderung von Stellungnahmen, etwaigen
Zusatzberichten usw. fallen in der Regel zusätzliche Kosten an.
Diese sind je nach Anforderung und Aufwand unterschiedlich.
Kostenträger ist in diesem Fall die auftraggebende Person, bzw. Institution.
Bitte informieren Sie sich VORAB über die entstehenden Kosten.
Kostenträger / Leistungserbringer
Die Rechnung ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 (14) UStG. Die in dieser Rechnung erhaltenen
Leistungen können teilweise oder vollständig Analogien der durchgeführten diagnostischen und
therapeutischen Maßnahmen darstellen. Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Beihilfestellen
und privaten Krankenversicherungen ist die Rechnung in voller Höhe zu zahlen.
Sie können Sich also darauf verlassen, dass Sie in dieser Praxis eine Behandlung erhalten, die im Rahmen rechtlicher und fachlicher Gesichtspunkte geboten ist. Das Wohl des Patienten/der Patientin steht an oberster Stelle, auch wenn das bedeutet, dass evtl. unter gewissen Gesichtspunkten die Behandlung an anderer Stelle weitergeführt wird oder für eine gewisse Zeit unterbrochen wird.